Energieausweis News

Bleiben Sie am Ball und informieren Sie sich über unseren News-Blog rund um Immobilien mit Schwerpunkt Energieeffizienz.

Förderung für Familien beim Kauf und der Sanierung älterer Immobilien

Am 3. September startete das KfW-Programm „Jung kauft Alt“, das Familien beim Erwerb und der Sanierung von älteren Wohngebäuden unterstützt. Paare mit mindestens einem minderjährigen Kind können einen Förderkredit für den Kauf einer Bestandsimmobilie beantragen, wenn sie planen, diese energetisch zu sanieren. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bei Antragstellung laut Energieausweis in die Effizienzklasse F, G oder H eingestuft ist. Mit dem Kredit verpflichten sich die Antragstellenden, die Immobilie innerhalb von 54 Monaten auf den Standard eines Effizienzhauses 70 EE zu modernisieren. Zusätzlich können sie von weiteren zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude profitieren.
 
Das Programm richtet sich an Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen: Bei einem Kind darf das Jahreseinkommen maximal 90.000 Euro betragen, bei jedem weiteren Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro. Der Zinssatz für das Darlehen, das eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren haben kann, liegt aktuell bei 1,51 Prozent effektiv. Der maximale Kreditbetrag hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ab: Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro, und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Die Zinsen können je nach Laufzeit für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden. Außerdem lässt sich das Programm mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombinieren.
 
Es gibt jedoch Kritik aus der Wohnungswirtschaft. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) steht dem Programm skeptisch gegenüber. Geschäftsführer Florian Becker betont, dass die strengen Anforderungen an die energetische Sanierung in der Praxis schwer umzusetzen seien. Dies könnte den Erfolg des Programms schmälern, da Familien die umfangreiche Sanierung oft auf einmal bewältigen müssen, ohne ausreichend finanzielle Flexibilität zu haben. Auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) äußert Bedenken. Präsident Dirk Wohltorf kritisiert, dass die Darlehenssummen nicht ausreichen, um die hohen energetischen Anforderungen zu erfüllen. Ein Großteil des Kredits müsse für die Sanierung aufgewendet werden, wodurch für den Kauf des Hauses selbst wenig übrig bliebe. Der IVD fordert daher, die Einkommensgrenzen zu streichen und die Grunderwerbsteuer so zu reformieren, dass klimafreundliche Investitionen gegen die Steuerschuld angerechnet werden können.

Unterstützung Energetischer Sanierungen von Immobilien

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) reagiert auf die zunehmenden gesetzlichen Anforderungen und Klimaschutz-Ziele, die sowohl beim Kauf und Verkauf von Immobilien als auch bei der Vermietung eine Rolle spielen. Diese Herausforderungen umfassen unter anderem die Vorschriften zur Gebäudehülle, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Verpflichtungen aus dem Gebäudeenergiegesetz.

Um den Mitgliedern des IVD und ihren Kunden umfassende Beratung in energetischen Fragen zu bieten, hat der IVD eine Kooperation mit dem Bundesverband der Gebäudeenergieberater, Ingenieure und Handwerker (GIH) initiiert. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es Eigentümern und Kaufinteressierten, auf ein breites Netzwerk von Experten zurückzugreifen, um fundierte Entscheidungen über energetische Sanierungen zu treffen.

IVD-Vizepräsident Markus Jugan betont, dass diese Kooperation es ermöglicht, qualitativ hochwertige und umfassende Beratung in energetischen Fragen anzubieten. Durch die Zusammenarbeit von Maklern, Verwaltern und Energieberatern wird sichergestellt, dass die Erwartungen der Marktteilnehmer erfüllt werden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die energetische Sanierung von Immobilien voranzutreiben und die Klimaschutz-Ziele im Gebäudesektor zu erreichen.

Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des GIH, unterstreicht den Mehrwert der Kooperation zwischen dem GIH und dem Immobilienverband Deutschland (IVD) für alle Beteiligten. Durch die Zusammenarbeit können Eigentümer und Kaufinteressierte direkt auf qualifizierte Energie-Effizienz-Experten zugreifen. Dies ist besonders relevant, da die energetische Sanierung immer mehr an Bedeutung gewinnt und die Akzeptanz für nachhaltige Gebäude in der Bevölkerung steigt. Die Expertise der Fachkräfte des GIH ist daher zunehmend gefragt.

Der IVD repräsentiert 6.200 mittelständische Immobilienunternehmen, die vor allem im Bereich der immobilienwirtschaftlichen Beratung und Dienstleistungen tätig sind. Der GIH Bundesverband umfasst 4.600 unabhängige Energieberater. Die Kooperation dieser beiden Organisationen ermöglicht es, Synergien zu nutzen und die Anforderungen an energetische Sanierungen und Klimaschutz-Ziele im Gebäudesektor effizient zu erfüllen.

 

Deutschland steuert auf einen alarmierenden Tiefpunkt im Wohnungsbau zu

Deutschland steht vor einer dramatischen Krise im Wohnungsbau, die dringend entschiedene Maßnahmen erfordert. „Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts signalisieren keine Trendwende, sondern einen wachsenden Fehlbedarf an Wohnungen. Die Fertigstellungszahlen von 2023 beziehen sich auf Projekte, die unter günstigeren Bedingungen begonnen wurden“, kommentiert ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner die neuesten Zahlen. „In den kommenden Monaten werden diese positiven Effekte nachlassen. Dann werden uns die hohen Zinsen und Baukosten mit voller Wucht treffen“, warnt Mattner. Berichten zufolge könnten sich die Fertigstellungen von über 220.000 neuen Wohnungen verzögern. „Die düsteren Prognosen erfordern eine kluge Reaktion der Bundesländer. Sie müssen jetzt ihre Verantwortung wahrnehmen und finanzpolitisch die richtigen Weichen stellen.“

Laut Destatis wurden im Jahr 2023 in Deutschland 294.400 Wohnungen fertiggestellt. Mattner betont, dass Deutschland es sich nicht länger leisten kann, mit einem staatlichen Kostenanteil von 37 Prozent beim Wohnungsbau die höchste Belastung in Europa zu tragen. Der ZIA sieht die Grunderwerbsteuer als entscheidenden Hebel für Veränderungen. „Hier muss umgesteuert werden“, fordert Mattner. „Die Finanzpolitiker in den Ländern müssen die richtigen Schlüsse aus den neuesten Steuerschätzungen ziehen.“ Diese prognostizierten vor einer Woche Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer von 12,55 Milliarden Euro für 2025 – ein Rückgang von fast fünf Milliarden Euro im Vergleich zu 2022. „Wenn die Länder erkennen, dass niedrigere Steuersätze zu mehr Fertigstellungen und damit zu höheren Einnahmen führen, könnte dies eine Win-Win-Situation schaffen: mehr Wohnungen und mehr Einnahmen für den Staat.“ Steuersätze von bis zu 6,5 Prozent seien „absolut inakzeptabel“.

Zusätzlich müssten zumindest vorübergehend kommunale Abschöpfungsmodelle ausgesetzt werden. „Diese staatliche Zurückhaltung würde in wenigen Jahren zu höheren Einnahmen aus dem Bau und zur Schaffung neuer Wohnungen führen“, erklärt Mattner. „Damit dies gelingt, müssen Bund, Länder und Gemeinden zusammenarbeiten, um die kurzfristigen Belastungen und die langfristigen Vorteile gerecht zu verteilen. Dieses Thema ist so wichtig, dass es einen nationalen Kraftakt erfordert.“

Neue Möglichkeiten im Wohnungsbau: Das degressive Abschreibungsgesetz als Impulsgeber

Mit dem Wachstumschancengesetz, das zu Ostern in Kraft trat, wird die degressive Abschreibung für Investitionen im Wohnungsbau eingeführt. Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverband Deutschland (IVD), betont die Bedeutung dieser Neuerung: Sie verspricht einen bedeutenden Anreiz für den Neubau von dringend benötigtem Wohnraum, eine Initiative, für die der IVD intensiv geworben hat.

Beginnend mit dem Jahr der Fertigstellung oder des Erwerbs ermöglicht diese Abschreibungsmethode zunächst eine fünfprozentige steuerliche Geltendmachung der Investitionskosten, angepasst für den restlichen Teil des Jahres. In den nachfolgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des verminderten Buchwerts abgeschrieben werden, wodurch die Bemessungsgrundlage kontinuierlich sinkt.

Die Nutzung der degressiven Abschreibung ist auf neue Wohngebäude und Wohnungen begrenzt, die entweder neu gebaut oder im Jahr ihrer Fertigstellung gekauft wurden. Ein hoher Energie-Effizienzstandard ist dafür nicht erforderlich, allerdings muss das Gebäude dem Effizienzhaus-Standard 55 entsprechen, der seit Anfang 2023 für Neubauten verbindlich ist. Es besteht keine Obergrenze für die Baukosten.

Für die Inanspruchnahme der Baukosten müssen die Bauvorhaben in einem bestimmten Zeitfenster liegen: Der Baubeginn ist zwischen dem 01.Oktober 2023 und dem 30. September 2029 anzuzeigen. Falls keine behördliche Anzeige des Baubeginns erforderlich ist, muss der Bauherr dies gegenüber der Baubehörde erklären.

Käufe von Immobilien fallen ebenfalls unter diese Regelung, vorausgesetzt der Kaufvertrag wird ebenfalls zwischen dem 01. Oktober 2023 und 30. September 2029 rechtswirksam abgeschlossen. Die Immobilien können sich bereits im Bau befinden oder fertiggestellt sein, insofern die Fertigstellung nicht vor dem 01. Januar 2023 erfolgte.

Ein Gebäude gilt als fertiggestellt, wenn es bewohnbar ist, selbst wenn die offizielle Abnahme noch aussteht oder mögliche Restarbeiten zu erledigen sind.

Die Immobilienwirtschaft reagiert positive auf die Zusage günstiger KfW- Kredite!

Die Immobilienwirtschaft reagiert positiv auf die Zusage günstiger KfW – Kredite „Die Einsicht kommt!“ Die Immobilienwirtschaft zeigt sich optimistisch angesichts weiterer Details zur geplanten Neubau Förderung und hofft, dass der Wohnungsbau in Deutschland wieder Fahrt aufnimmt. Dr. Andreas Mattner, Präsident des zentralen Immobilienausschusses (ZIA), kommentiert die Lage positiv und betont, dass die geplante Förderung über die KfW genau der richtige Ansatz sei, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Trotz knapper Kassen habe die Bundesregierung erkannt, dass eine soziale Schieflage uns drohe und entsprechende Maßnahmen ergriffen. In einer Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages wurde der Weg für ein weiteres Förderprogramm mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro geebnet. Für das Jahr 2025 ist sogar eine weitere Milliarde vorgesehen. Dies würde dazu beitragen, dass die Hoffnung auf einen Anstieg im Wohnungsbau im unteren und mittleren Segment konkreter wird, so Dr. Mattner.
Das ZIA-KfW-Modell sieht vor, dass für jede 100.000 Neubauwohnungen etwa 3 Milliarden Euro aufgebracht werden müssen, um den Markt Zins auf etwa 2 % zu senken und den Wohnungsbau wieder anzukurbeln. Diese Investitionen würden sich laut ZIA durch Mehrwert- und sonstige Steuern für die Vorhaben amortisieren. Zudem könne der Staat durch die Förderung Transferleistung für Kurzarbeit und pleite einsparen.

Die EU- Gebäuderichtlinie

Die EU-Gebäuderichtlinie durchläuft derzeit den Trilog-Prozess, bei dem die EU-Kommission unter der Moderation die EU-Parlament und der EU-Rat versuchen, einen endgültigen Text für die Richtlinie auszuarbeiten. Am 12. Oktober 2023 wurde auf höherer Ebene erstmals über die im Richtlinienentwurf enthaltenen Mindestanforderungen für Bestandsgebäude diskutiert, die letztendlich zu einer Verpflichtung zur Sanierung der am schlechtesten bewerteten Bestandsgebäude führte. Konkret bedeutet dies, dass bis 2030 alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 mindestens die Energieeffizienzklasse "D" erreichen sollen, wobei die genauen Kriterien für diese Klassen noch festgelegt werden müssen.
Dirk Wohltorf, der Präsident des IVD Bundesverband | Die Immobilienunternehmer, betont das Ziel, den Gebäudebestand mittel- bis langfristig klimaneutral zu gestalten. Dies ist von großer Bedeutung, aber er macht auch auf Herausforderungen aufmerksam. Insbesondere weist er darauf hin, dass die EU-Gebäuderichtlinie eine Verpflichtung zur Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude vorsieht, auch wenn sie noch "funktionieren". Dies könnte Eigentümer, insbesondere von Einfamilienhäusern, vor finanzielle Schwierigkeiten stellen, da ihr Vermögen oft in ihren Immobilien gebunden ist. Dirk Wohltorf appelliert an die deutschen Vertreter im EU-Rat, sich gegen eine zu starke Sanierungspflicht einzusetzen, und schlägt vor, diese Verpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Verkauf an einen neuen Eigentümer zu erfüllen, um einen ausgewogenen Kompromiss zu finden. Andernfalls könnte die Politik das Vertrauen der Bürger gefährden.

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