Energieausweis News

Bleiben Sie am Ball und informieren Sie sich über unseren News-Blog rund um Immobilien mit Schwerpunkt Energieeffizienz.

white_modern_cement_building_under_blue_sky - ©joelfilip

Neue Möglichkeiten im Wohnungsbau: Das degressive Abschreibungsgesetz als Impulsgeber

Mit dem Wachstumschancengesetz, das zu Ostern in Kraft trat, wird die degressive Abschreibung für Investitionen im Wohnungsbau eingeführt. Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverband Deutschland (IVD), betont die Bedeutung dieser Neuerung: Sie verspricht einen bedeutenden Anreiz für den Neubau von dringend benötigtem Wohnraum, eine Initiative, für die der IVD intensiv geworben hat.

Beginnend mit dem Jahr der Fertigstellung oder des Erwerbs ermöglicht diese Abschreibungsmethode zunächst eine fünfprozentige steuerliche Geltendmachung der Investitionskosten, angepasst für den restlichen Teil des Jahres. In den nachfolgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des verminderten Buchwerts abgeschrieben werden, wodurch die Bemessungsgrundlage kontinuierlich sinkt.

Die Nutzung der degressiven Abschreibung ist auf neue Wohngebäude und Wohnungen begrenzt, die entweder neu gebaut oder im Jahr ihrer Fertigstellung gekauft wurden. Ein hoher Energie-Effizienzstandard ist dafür nicht erforderlich, allerdings muss das Gebäude dem Effizienzhaus-Standard 55 entsprechen, der seit Anfang 2023 für Neubauten verbindlich ist. Es besteht keine Obergrenze für die Baukosten.

Für die Inanspruchnahme der Baukosten müssen die Bauvorhaben in einem bestimmten Zeitfenster liegen: Der Baubeginn ist zwischen dem 01.Oktober 2023 und dem 30. September 2029 anzuzeigen. Falls keine behördliche Anzeige des Baubeginns erforderlich ist, muss der Bauherr dies gegenüber der Baubehörde erklären.

Käufe von Immobilien fallen ebenfalls unter diese Regelung, vorausgesetzt der Kaufvertrag wird ebenfalls zwischen dem 01. Oktober 2023 und 30. September 2029 rechtswirksam abgeschlossen. Die Immobilien können sich bereits im Bau befinden oder fertiggestellt sein, insofern die Fertigstellung nicht vor dem 01. Januar 2023 erfolgte.

Ein Gebäude gilt als fertiggestellt, wenn es bewohnbar ist, selbst wenn die offizielle Abnahme noch aussteht oder mögliche Restarbeiten zu erledigen sind.

a_view_from_the_top_of_a_building_looking_down_at_the_ceiling - ©marcuslenk

Die Immobilienwirtschaft reagiert positive auf die Zusage günstiger KfW- Kredite!

Die Immobilienwirtschaft reagiert positiv auf die Zusage günstiger KfW – Kredite „Die Einsicht kommt!“ Die Immobilienwirtschaft zeigt sich optimistisch angesichts weiterer Details zur geplanten Neubau Förderung und hofft, dass der Wohnungsbau in Deutschland wieder Fahrt aufnimmt. Dr. Andreas Mattner, Präsident des zentralen Immobilienausschusses (ZIA), kommentiert die Lage positiv und betont, dass die geplante Förderung über die KfW genau der richtige Ansatz sei, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Trotz knapper Kassen habe die Bundesregierung erkannt, dass eine soziale Schieflage uns drohe und entsprechende Maßnahmen ergriffen. In einer Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages wurde der Weg für ein weiteres Förderprogramm mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro geebnet. Für das Jahr 2025 ist sogar eine weitere Milliarde vorgesehen. Dies würde dazu beitragen, dass die Hoffnung auf einen Anstieg im Wohnungsbau im unteren und mittleren Segment konkreter wird, so Dr. Mattner.
Das ZIA-KfW-Modell sieht vor, dass für jede 100.000 Neubauwohnungen etwa 3 Milliarden Euro aufgebracht werden müssen, um den Markt Zins auf etwa 2 % zu senken und den Wohnungsbau wieder anzukurbeln. Diese Investitionen würden sich laut ZIA durch Mehrwert- und sonstige Steuern für die Vorhaben amortisieren. Zudem könne der Staat durch die Förderung Transferleistung für Kurzarbeit und pleite einsparen.

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Die EU- Gebäuderichtlinie

Die EU-Gebäuderichtlinie durchläuft derzeit den Trilog-Prozess, bei dem die EU-Kommission unter der Moderation die EU-Parlament und der EU-Rat versuchen, einen endgültigen Text für die Richtlinie auszuarbeiten. Am 12. Oktober 2023 wurde auf höherer Ebene erstmals über die im Richtlinienentwurf enthaltenen Mindestanforderungen für Bestandsgebäude diskutiert, die letztendlich zu einer Verpflichtung zur Sanierung der am schlechtesten bewerteten Bestandsgebäude führte. Konkret bedeutet dies, dass bis 2030 alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 mindestens die Energieeffizienzklasse "D" erreichen sollen, wobei die genauen Kriterien für diese Klassen noch festgelegt werden müssen.
Dirk Wohltorf, der Präsident des IVD Bundesverband | Die Immobilienunternehmer, betont das Ziel, den Gebäudebestand mittel- bis langfristig klimaneutral zu gestalten. Dies ist von großer Bedeutung, aber er macht auch auf Herausforderungen aufmerksam. Insbesondere weist er darauf hin, dass die EU-Gebäuderichtlinie eine Verpflichtung zur Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude vorsieht, auch wenn sie noch "funktionieren". Dies könnte Eigentümer, insbesondere von Einfamilienhäusern, vor finanzielle Schwierigkeiten stellen, da ihr Vermögen oft in ihren Immobilien gebunden ist. Dirk Wohltorf appelliert an die deutschen Vertreter im EU-Rat, sich gegen eine zu starke Sanierungspflicht einzusetzen, und schlägt vor, diese Verpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Verkauf an einen neuen Eigentümer zu erfüllen, um einen ausgewogenen Kompromiss zu finden. Andernfalls könnte die Politik das Vertrauen der Bürger gefährden.

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