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Müssen Sie, als Hausbesitzer zukünftig ihr Gebäude sanieren?

Das Europäische Parlament hat im Rahmen des European Green Deals eine grundsätzliche Sanierungspflicht für ineffiziente Gebäude vorgeschlagen. Das Vorhaben soll zu einer besseren Energieeffizient beitragen und den CO2-Ausstoß verbessern. Jedoch muss das Vorhaben mit den weiteren EU-Staaten ausgehandelt werden, da es zu Unstimmigkeiten der Parteien CDU und FDP gekommen ist. Die damit anstehenden Sanierungen der Gebäude würden einen zu hohen Kostenfaktor mit sich tragen, so die genannten Parteien.

Ziel der Anforderung der strengeren Energieeffizienz wäre mindestens die Klasse „E“, bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Daraufhin würde die Energieeffizienzklasse „D“ zu erreichen das Ziel bis zum Jahr 2033 werden und anschließend soll die Gesamtenergieeffizienzklasse, ähnlich wie bei Haushalsgeräten in einem Rahmen zwischen „A“ und „G“ gekennzeichnet werden.

Welche Gebäude werden von der möglichen Sanierungspflicht betroffen sein?

Welche Gebäude werden von der möglichen Sarnierungspflicht betroffen sein?

Die Sanierungspflicht bezieht sich nur auf Gebäude, die älter als zehn Jahre sind und einen erheblichen Energieverbrauch vorweisen können.

Wie könnten mögliche Maßnahmen der Sanierungspflicht lauten?

Wie könnten mögliche Maßnahmen der Sanierungspflicht lauten?

 Dazu könnte die Verbesserung der Gebäudedämmung, der Austausch von Heizungssystemen oder eine Installation von Solaranlagen gehören.

Wie viele Gebäude wären von den anstehenden Sanierungen betroffen?

Wie viele Gebäude wären von den anstehenden Sanierungen betroffen?

Laut einer Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016 sind rund 75 % der Gebäude in der EU energieineffizient und könnten von einer Sanierung profitieren. Dies entspricht ungefähr 200 Millionen Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle diese Gebäude einer Renovierungspflicht unterliegen. Die genaue Zahl der betroffenen Gebäude wird von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten abhängen, die in der Regel eigene nationale Sanierungsziele setzen und mögliche Kriterien für Sanierungspflichten definieren. Es wird jedoch erwartet, dass eine große Anzahl von Gebäuden der Sanierungspflicht unterliegen wird, um die Energieeffizienz in der EU zu steigern und die Klimaziele zu erreichen.

Hier finden Sie den Artikel zu der Sanierungspflicht

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Die EU- Gebäuderichtlinie

Die EU-Gebäuderichtlinie durchläuft derzeit den Trilog-Prozess, bei dem die EU-Kommission unter der Moderation die EU-Parlament und der EU-Rat versuchen, einen endgültigen Text für die Richtlinie auszuarbeiten. Am 12. Oktober 2023 wurde auf höherer Ebene erstmals über die im Richtlinienentwurf enthaltenen Mindestanforderungen für Bestandsgebäude diskutiert, die letztendlich zu einer Verpflichtung zur Sanierung der am schlechtesten bewerteten Bestandsgebäude führte. Konkret bedeutet dies, dass bis 2030 alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 mindestens die Energieeffizienzklasse "D" erreichen sollen, wobei die genauen Kriterien für diese Klassen noch festgelegt werden müssen.
Dirk Wohltorf, der Präsident des IVD Bundesverband | Die Immobilienunternehmer, betont das Ziel, den Gebäudebestand mittel- bis langfristig klimaneutral zu gestalten. Dies ist von großer Bedeutung, aber er macht auch auf Herausforderungen aufmerksam. Insbesondere weist er darauf hin, dass die EU-Gebäuderichtlinie eine Verpflichtung zur Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude vorsieht, auch wenn sie noch "funktionieren". Dies könnte Eigentümer, insbesondere von Einfamilienhäusern, vor finanzielle Schwierigkeiten stellen, da ihr Vermögen oft in ihren Immobilien gebunden ist. Dirk Wohltorf appelliert an die deutschen Vertreter im EU-Rat, sich gegen eine zu starke Sanierungspflicht einzusetzen, und schlägt vor, diese Verpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Verkauf an einen neuen Eigentümer zu erfüllen, um einen ausgewogenen Kompromiss zu finden. Andernfalls könnte die Politik das Vertrauen der Bürger gefährden.

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