Energieausweis mit Skala vor einem Haus mit bunten Kontrasten

Müssen Sie, als Hausbesitzer zukünftig ihr Gebäude sanieren?

Das Europäische Parlament hat im Rahmen des European Green Deals eine grundsätzliche Sanierungspflicht für ineffiziente Gebäude vorgeschlagen. Das Vorhaben soll zu einer besseren Energieeffizient beitragen und den CO2-Ausstoß verbessern. Jedoch muss das Vorhaben mit den weiteren EU-Staaten ausgehandelt werden, da es zu Unstimmigkeiten der Parteien CDU und FDP gekommen ist. Die damit anstehenden Sanierungen der Gebäude würden einen zu hohen Kostenfaktor mit sich tragen, so die genannten Parteien.

Ziel der Anforderung der strengeren Energieeffizienz wäre mindestens die Klasse „E“, bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Daraufhin würde die Energieeffizienzklasse „D“ zu erreichen das Ziel bis zum Jahr 2033 werden und anschließend soll die Gesamtenergieeffizienzklasse, ähnlich wie bei Haushalsgeräten in einem Rahmen zwischen „A“ und „G“ gekennzeichnet werden.

Welche Gebäude werden von der möglichen Sanierungspflicht betroffen sein?

Welche Gebäude werden von der möglichen Sarnierungspflicht betroffen sein?

Die Sanierungspflicht bezieht sich nur auf Gebäude, die älter als zehn Jahre sind und einen erheblichen Energieverbrauch vorweisen können.

Wie könnten mögliche Maßnahmen der Sanierungspflicht lauten?

Wie könnten mögliche Maßnahmen der Sanierungspflicht lauten?

 Dazu könnte die Verbesserung der Gebäudedämmung, der Austausch von Heizungssystemen oder eine Installation von Solaranlagen gehören.

Wie viele Gebäude wären von den anstehenden Sanierungen betroffen?

Wie viele Gebäude wären von den anstehenden Sanierungen betroffen?

Laut einer Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016 sind rund 75 % der Gebäude in der EU energieineffizient und könnten von einer Sanierung profitieren. Dies entspricht ungefähr 200 Millionen Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle diese Gebäude einer Renovierungspflicht unterliegen. Die genaue Zahl der betroffenen Gebäude wird von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten abhängen, die in der Regel eigene nationale Sanierungsziele setzen und mögliche Kriterien für Sanierungspflichten definieren. Es wird jedoch erwartet, dass eine große Anzahl von Gebäuden der Sanierungspflicht unterliegen wird, um die Energieeffizienz in der EU zu steigern und die Klimaziele zu erreichen.

Hier finden Sie den Artikel zu der Sanierungspflicht

Energieausweis News

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Förderung für Familien beim Kauf und der Sanierung älterer Immobilien

Am 3. September startete das KfW-Programm „Jung kauft Alt“, das Familien beim Erwerb und der Sanierung von älteren Wohngebäuden unterstützt. Paare mit mindestens einem minderjährigen Kind können einen Förderkredit für den Kauf einer Bestandsimmobilie beantragen, wenn sie planen, diese energetisch zu sanieren. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bei Antragstellung laut Energieausweis in die Effizienzklasse F, G oder H eingestuft ist. Mit dem Kredit verpflichten sich die Antragstellenden, die Immobilie innerhalb von 54 Monaten auf den Standard eines Effizienzhauses 70 EE zu modernisieren. Zusätzlich können sie von weiteren zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude profitieren.
 
Das Programm richtet sich an Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen: Bei einem Kind darf das Jahreseinkommen maximal 90.000 Euro betragen, bei jedem weiteren Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro. Der Zinssatz für das Darlehen, das eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren haben kann, liegt aktuell bei 1,51 Prozent effektiv. Der maximale Kreditbetrag hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ab: Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro, und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Die Zinsen können je nach Laufzeit für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden. Außerdem lässt sich das Programm mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombinieren.
 
Es gibt jedoch Kritik aus der Wohnungswirtschaft. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) steht dem Programm skeptisch gegenüber. Geschäftsführer Florian Becker betont, dass die strengen Anforderungen an die energetische Sanierung in der Praxis schwer umzusetzen seien. Dies könnte den Erfolg des Programms schmälern, da Familien die umfangreiche Sanierung oft auf einmal bewältigen müssen, ohne ausreichend finanzielle Flexibilität zu haben. Auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) äußert Bedenken. Präsident Dirk Wohltorf kritisiert, dass die Darlehenssummen nicht ausreichen, um die hohen energetischen Anforderungen zu erfüllen. Ein Großteil des Kredits müsse für die Sanierung aufgewendet werden, wodurch für den Kauf des Hauses selbst wenig übrig bliebe. Der IVD fordert daher, die Einkommensgrenzen zu streichen und die Grunderwerbsteuer so zu reformieren, dass klimafreundliche Investitionen gegen die Steuerschuld angerechnet werden können.

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