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Bereitgestellte Finanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Union zur Gebäudesanierung

 Folgende Finanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Union stehen zur Verfügung:

1.    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Der EFRE ist ein EU-Fonds zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union. Ein Teil des EFRE kann zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden verwendet werden.

2.    Europäische Investitionsbank (EIB): Die EIB ist die Bank der Europäischen Union, die nachhaltige Investitionen, einschließlich der Renovierung von Gebäuden, finanziert.

3.    Horizon Europe: Dies ist das neue EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, das Forschungsprojekte im Bereich der Energieeffizienz in Gebäuden unterstützt.

4.    LIFE-Programm: Das LIFE-Programm ist ein Fördervehikel, das sich auf die Umsetzung der EU-Umwelt- und Klimapolitik konzentriert. Damit können Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden gefördert werden. Darüber hinaus bieten viele EU-Mitgliedstaaten eigene Förderprogramme für die Gebäudesanierung an, die außerhalb der EU-Fördermöglichkeiten genutzt werden können.

 

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In welchem Rahmen werden sich die anfallenden Kosten bewegen?

Die anfallenden Kosten sind leider nicht pauschalisierbar, da es von dem jeweiligen Einzelfall abhängt. Nach Jakob Grimm, Referent bei Haus und Boden, wird erstmals von Einzelmaßnahmen ausgegangen. Das heißt, dass beispielsweise, wie bereits erwähnt neue Heizungen, Fenster oder verbesserte Dämmungen eingesetzt werden können.Lesen Sie hier den Artikel zur Sanierungspflicht

Energieausweis News

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Förderung für Familien beim Kauf und der Sanierung älterer Immobilien

Am 3. September startete das KfW-Programm „Jung kauft Alt“, das Familien beim Erwerb und der Sanierung von älteren Wohngebäuden unterstützt. Paare mit mindestens einem minderjährigen Kind können einen Förderkredit für den Kauf einer Bestandsimmobilie beantragen, wenn sie planen, diese energetisch zu sanieren. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bei Antragstellung laut Energieausweis in die Effizienzklasse F, G oder H eingestuft ist. Mit dem Kredit verpflichten sich die Antragstellenden, die Immobilie innerhalb von 54 Monaten auf den Standard eines Effizienzhauses 70 EE zu modernisieren. Zusätzlich können sie von weiteren zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude profitieren.
 
Das Programm richtet sich an Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen: Bei einem Kind darf das Jahreseinkommen maximal 90.000 Euro betragen, bei jedem weiteren Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro. Der Zinssatz für das Darlehen, das eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren haben kann, liegt aktuell bei 1,51 Prozent effektiv. Der maximale Kreditbetrag hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ab: Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro, und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Die Zinsen können je nach Laufzeit für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden. Außerdem lässt sich das Programm mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombinieren.
 
Es gibt jedoch Kritik aus der Wohnungswirtschaft. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) steht dem Programm skeptisch gegenüber. Geschäftsführer Florian Becker betont, dass die strengen Anforderungen an die energetische Sanierung in der Praxis schwer umzusetzen seien. Dies könnte den Erfolg des Programms schmälern, da Familien die umfangreiche Sanierung oft auf einmal bewältigen müssen, ohne ausreichend finanzielle Flexibilität zu haben. Auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) äußert Bedenken. Präsident Dirk Wohltorf kritisiert, dass die Darlehenssummen nicht ausreichen, um die hohen energetischen Anforderungen zu erfüllen. Ein Großteil des Kredits müsse für die Sanierung aufgewendet werden, wodurch für den Kauf des Hauses selbst wenig übrig bliebe. Der IVD fordert daher, die Einkommensgrenzen zu streichen und die Grunderwerbsteuer so zu reformieren, dass klimafreundliche Investitionen gegen die Steuerschuld angerechnet werden können.

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