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Bereitgestellte Finanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Union zur Gebäudesanierung

 Folgende Finanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Union stehen zur Verfügung:

1.    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Der EFRE ist ein EU-Fonds zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union. Ein Teil des EFRE kann zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden verwendet werden.

2.    Europäische Investitionsbank (EIB): Die EIB ist die Bank der Europäischen Union, die nachhaltige Investitionen, einschließlich der Renovierung von Gebäuden, finanziert.

3.    Horizon Europe: Dies ist das neue EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, das Forschungsprojekte im Bereich der Energieeffizienz in Gebäuden unterstützt.

4.    LIFE-Programm: Das LIFE-Programm ist ein Fördervehikel, das sich auf die Umsetzung der EU-Umwelt- und Klimapolitik konzentriert. Damit können Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden gefördert werden. Darüber hinaus bieten viele EU-Mitgliedstaaten eigene Förderprogramme für die Gebäudesanierung an, die außerhalb der EU-Fördermöglichkeiten genutzt werden können.

 

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In welchem Rahmen werden sich die anfallenden Kosten bewegen?

Die anfallenden Kosten sind leider nicht pauschalisierbar, da es von dem jeweiligen Einzelfall abhängt. Nach Jakob Grimm, Referent bei Haus und Boden, wird erstmals von Einzelmaßnahmen ausgegangen. Das heißt, dass beispielsweise, wie bereits erwähnt neue Heizungen, Fenster oder verbesserte Dämmungen eingesetzt werden können.Lesen Sie hier den Artikel zur Sanierungspflicht

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Die EU- Gebäuderichtlinie

Die EU-Gebäuderichtlinie durchläuft derzeit den Trilog-Prozess, bei dem die EU-Kommission unter der Moderation die EU-Parlament und der EU-Rat versuchen, einen endgültigen Text für die Richtlinie auszuarbeiten. Am 12. Oktober 2023 wurde auf höherer Ebene erstmals über die im Richtlinienentwurf enthaltenen Mindestanforderungen für Bestandsgebäude diskutiert, die letztendlich zu einer Verpflichtung zur Sanierung der am schlechtesten bewerteten Bestandsgebäude führte. Konkret bedeutet dies, dass bis 2030 alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 mindestens die Energieeffizienzklasse "D" erreichen sollen, wobei die genauen Kriterien für diese Klassen noch festgelegt werden müssen.
Dirk Wohltorf, der Präsident des IVD Bundesverband | Die Immobilienunternehmer, betont das Ziel, den Gebäudebestand mittel- bis langfristig klimaneutral zu gestalten. Dies ist von großer Bedeutung, aber er macht auch auf Herausforderungen aufmerksam. Insbesondere weist er darauf hin, dass die EU-Gebäuderichtlinie eine Verpflichtung zur Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude vorsieht, auch wenn sie noch "funktionieren". Dies könnte Eigentümer, insbesondere von Einfamilienhäusern, vor finanzielle Schwierigkeiten stellen, da ihr Vermögen oft in ihren Immobilien gebunden ist. Dirk Wohltorf appelliert an die deutschen Vertreter im EU-Rat, sich gegen eine zu starke Sanierungspflicht einzusetzen, und schlägt vor, diese Verpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Verkauf an einen neuen Eigentümer zu erfüllen, um einen ausgewogenen Kompromiss zu finden. Andernfalls könnte die Politik das Vertrauen der Bürger gefährden.

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