Informationen

Welche Energieausweisarten gibt es?

Generell wird zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen unterschieden. Bei Verbrauchsausweisen müssen die Heizkostenverbräuche der letzten 3 Jahre angegeben werden. Bei Bedarfsausweisen wird der vorraussichtliche Bedarf nach der Baussubstanz berechnet. Hier müssen z.B. die Art der Fenster, die Dicke und Länge der Wände, sowie die Art und Dicke  der isolierung angegeben werden. Es gibt gesetzliche Vorgaben wann welcher Ausweis gewählt werden muss. genauere Angaben entnehmen Sie unserer Tabelle, die Sie etwas höher finden. 

Wann muss ich einen Energieausweis beantragen?

In der Regel muss der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung vorliegen. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, sind Sie als Eigentümer gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Für einen potenziellen Käufer oder Mieter ist es unerlässlich, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verstehen. Neubau: Bei einem Neubau muss vor Fertigstellung des Baus ein Energieausweis erstellt werden. Sanierung und Modernisierung: Wenn Sie eine umfassende Sanierung oder Modernisierung eines Gebäudes durchführen, müssen Sie möglicherweise einen neuen Energieausweis beantragen. Dies hängt von der Art und dem Umfang der getroffenen Maßnahmen ab.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energiieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wenn Sie in der Zwischenzeit die Immobilie saniert oder modernisiert haben wird sich die energieeffizienzklasse wahrscheinlich positiv verändert haben. Aus diesem Grund erstellen viele Wohneigentümer bereits vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Energieausweis. Aufgrund der höheren Energieeffizienzklasse können Sie einen höheren Verkaufs- oder Mietpreis erzielen.

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