Sind Sie von der gesetzlichen Weiterbildungspflicht betroffen?

Für Wohneigentumsverwalter und Immobilienmakler ist eine Fortbildung gesetzlich vorgeschrieben. Dazu müssen sie innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Fortbildungsstunden absolvieren. Wer gleichzeitig verwaltet und vermittelt, muss 40 Stunden nachweisen. Von dieser Regelung sind nicht nur Personen betroffen, die über eine Gewerbeberechtigung nach § 34 c GewO verfügen, sondern auch alle Arbeitnehmer, die mit der Vermittlung oder Verwaltung von Immobilien befasst sind. Die aktuelle Ausbildungszeit endet im Jahr 2023 Die Regelungen wurden im Jahr 2018 eingeführt. Der erste Dreijahreszeitraum endet im Jahr 2020. Der zweite Dreijahreszeitraum endet Ende dieses Jahres, also Ende 2023. Ab 2024 können die Regulierungsbehörden die Ablaufdaten von 2021 bis 2023 überprüfen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Regulierungsbehörden, darunter auch Industrie- und Handelskammern, dies nutzen und die Einhaltung der Schulungsanforderungen nachweisen können. Daher sollten Makler und Manager sicherstellen, dass ihre Aufgaben vor Jahresende erledigt sind. Die Voraussetzungen für die Weiterbildung ergeben sich aus § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung (GewO) und § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

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Förderung für Familien beim Kauf und der Sanierung älterer Immobilien

Am 3. September startete das KfW-Programm „Jung kauft Alt“, das Familien beim Erwerb und der Sanierung von älteren Wohngebäuden unterstützt. Paare mit mindestens einem minderjährigen Kind können einen Förderkredit für den Kauf einer Bestandsimmobilie beantragen, wenn sie planen, diese energetisch zu sanieren. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bei Antragstellung laut Energieausweis in die Effizienzklasse F, G oder H eingestuft ist. Mit dem Kredit verpflichten sich die Antragstellenden, die Immobilie innerhalb von 54 Monaten auf den Standard eines Effizienzhauses 70 EE zu modernisieren. Zusätzlich können sie von weiteren zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude profitieren.
 
Das Programm richtet sich an Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen: Bei einem Kind darf das Jahreseinkommen maximal 90.000 Euro betragen, bei jedem weiteren Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro. Der Zinssatz für das Darlehen, das eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren haben kann, liegt aktuell bei 1,51 Prozent effektiv. Der maximale Kreditbetrag hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ab: Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro, und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Die Zinsen können je nach Laufzeit für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden. Außerdem lässt sich das Programm mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombinieren.
 
Es gibt jedoch Kritik aus der Wohnungswirtschaft. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) steht dem Programm skeptisch gegenüber. Geschäftsführer Florian Becker betont, dass die strengen Anforderungen an die energetische Sanierung in der Praxis schwer umzusetzen seien. Dies könnte den Erfolg des Programms schmälern, da Familien die umfangreiche Sanierung oft auf einmal bewältigen müssen, ohne ausreichend finanzielle Flexibilität zu haben. Auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) äußert Bedenken. Präsident Dirk Wohltorf kritisiert, dass die Darlehenssummen nicht ausreichen, um die hohen energetischen Anforderungen zu erfüllen. Ein Großteil des Kredits müsse für die Sanierung aufgewendet werden, wodurch für den Kauf des Hauses selbst wenig übrig bliebe. Der IVD fordert daher, die Einkommensgrenzen zu streichen und die Grunderwerbsteuer so zu reformieren, dass klimafreundliche Investitionen gegen die Steuerschuld angerechnet werden können.

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