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Neue Möglichkeiten im Wohnungsbau: Das degressive Abschreibungsgesetz als Impulsgeber

Mit dem Wachstumschancengesetz, das zu Ostern in Kraft trat, wird die degressive Abschreibung für Investitionen im Wohnungsbau eingeführt. Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverband Deutschland (IVD), betont die Bedeutung dieser Neuerung: Sie verspricht einen bedeutenden Anreiz für den Neubau von dringend benötigtem Wohnraum, eine Initiative, für die der IVD intensiv geworben hat.

Beginnend mit dem Jahr der Fertigstellung oder des Erwerbs ermöglicht diese Abschreibungsmethode zunächst eine fünfprozentige steuerliche Geltendmachung der Investitionskosten, angepasst für den restlichen Teil des Jahres. In den nachfolgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des verminderten Buchwerts abgeschrieben werden, wodurch die Bemessungsgrundlage kontinuierlich sinkt.

Die Nutzung der degressiven Abschreibung ist auf neue Wohngebäude und Wohnungen begrenzt, die entweder neu gebaut oder im Jahr ihrer Fertigstellung gekauft wurden. Ein hoher Energie-Effizienzstandard ist dafür nicht erforderlich, allerdings muss das Gebäude dem Effizienzhaus-Standard 55 entsprechen, der seit Anfang 2023 für Neubauten verbindlich ist. Es besteht keine Obergrenze für die Baukosten.

Für die Inanspruchnahme der Baukosten müssen die Bauvorhaben in einem bestimmten Zeitfenster liegen: Der Baubeginn ist zwischen dem 01.Oktober 2023 und dem 30. September 2029 anzuzeigen. Falls keine behördliche Anzeige des Baubeginns erforderlich ist, muss der Bauherr dies gegenüber der Baubehörde erklären.

Käufe von Immobilien fallen ebenfalls unter diese Regelung, vorausgesetzt der Kaufvertrag wird ebenfalls zwischen dem 01. Oktober 2023 und 30. September 2029 rechtswirksam abgeschlossen. Die Immobilien können sich bereits im Bau befinden oder fertiggestellt sein, insofern die Fertigstellung nicht vor dem 01. Januar 2023 erfolgte.

Ein Gebäude gilt als fertiggestellt, wenn es bewohnbar ist, selbst wenn die offizielle Abnahme noch aussteht oder mögliche Restarbeiten zu erledigen sind.

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Förderung für Familien beim Kauf und der Sanierung älterer Immobilien

Am 3. September startete das KfW-Programm „Jung kauft Alt“, das Familien beim Erwerb und der Sanierung von älteren Wohngebäuden unterstützt. Paare mit mindestens einem minderjährigen Kind können einen Förderkredit für den Kauf einer Bestandsimmobilie beantragen, wenn sie planen, diese energetisch zu sanieren. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bei Antragstellung laut Energieausweis in die Effizienzklasse F, G oder H eingestuft ist. Mit dem Kredit verpflichten sich die Antragstellenden, die Immobilie innerhalb von 54 Monaten auf den Standard eines Effizienzhauses 70 EE zu modernisieren. Zusätzlich können sie von weiteren zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude profitieren.
 
Das Programm richtet sich an Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen: Bei einem Kind darf das Jahreseinkommen maximal 90.000 Euro betragen, bei jedem weiteren Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro. Der Zinssatz für das Darlehen, das eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren haben kann, liegt aktuell bei 1,51 Prozent effektiv. Der maximale Kreditbetrag hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ab: Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro, und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Die Zinsen können je nach Laufzeit für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden. Außerdem lässt sich das Programm mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombinieren.
 
Es gibt jedoch Kritik aus der Wohnungswirtschaft. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) steht dem Programm skeptisch gegenüber. Geschäftsführer Florian Becker betont, dass die strengen Anforderungen an die energetische Sanierung in der Praxis schwer umzusetzen seien. Dies könnte den Erfolg des Programms schmälern, da Familien die umfangreiche Sanierung oft auf einmal bewältigen müssen, ohne ausreichend finanzielle Flexibilität zu haben. Auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) äußert Bedenken. Präsident Dirk Wohltorf kritisiert, dass die Darlehenssummen nicht ausreichen, um die hohen energetischen Anforderungen zu erfüllen. Ein Großteil des Kredits müsse für die Sanierung aufgewendet werden, wodurch für den Kauf des Hauses selbst wenig übrig bliebe. Der IVD fordert daher, die Einkommensgrenzen zu streichen und die Grunderwerbsteuer so zu reformieren, dass klimafreundliche Investitionen gegen die Steuerschuld angerechnet werden können.

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