Die EU- Gebäuderichtlinie
Die EU-Gebäuderichtlinie durchläuft derzeit den Trilog-Prozess, bei dem die EU-Kommission unter der Moderation die EU-Parlament und der EU-Rat versuchen, einen endgültigen Text für die Richtlinie auszuarbeiten. Am 12. Oktober 2023 wurde auf höherer Ebene erstmals über die im Richtlinienentwurf enthaltenen Mindestanforderungen für Bestandsgebäude diskutiert, die letztendlich zu einer Verpflichtung zur Sanierung der am schlechtesten bewerteten Bestandsgebäude führte. Konkret bedeutet dies, dass bis 2030 alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 mindestens die Energieeffizienzklasse "D" erreichen sollen, wobei die genauen Kriterien für diese Klassen noch festgelegt werden müssen.
Dirk Wohltorf, der Präsident des IVD Bundesverband | Die Immobilienunternehmer, betont das Ziel, den Gebäudebestand mittel- bis langfristig klimaneutral zu gestalten. Dies ist von großer Bedeutung, aber er macht auch auf Herausforderungen aufmerksam. Insbesondere weist er darauf hin, dass die EU-Gebäuderichtlinie eine Verpflichtung zur Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude vorsieht, auch wenn sie noch "funktionieren". Dies könnte Eigentümer, insbesondere von Einfamilienhäusern, vor finanzielle Schwierigkeiten stellen, da ihr Vermögen oft in ihren Immobilien gebunden ist. Dirk Wohltorf appelliert an die deutschen Vertreter im EU-Rat, sich gegen eine zu starke Sanierungspflicht einzusetzen, und schlägt vor, diese Verpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Verkauf an einen neuen Eigentümer zu erfüllen, um einen ausgewogenen Kompromiss zu finden. Andernfalls könnte die Politik das Vertrauen der Bürger gefährden.