Die EU- Gebäuderichtlinie

Die EU-Gebäuderichtlinie durchläuft derzeit den Trilog-Prozess, bei dem die EU-Kommission unter der Moderation die EU-Parlament und der EU-Rat versuchen, einen endgültigen Text für die Richtlinie auszuarbeiten. Am 12. Oktober 2023 wurde auf höherer Ebene erstmals über die im Richtlinienentwurf enthaltenen Mindestanforderungen für Bestandsgebäude diskutiert, die letztendlich zu einer Verpflichtung zur Sanierung der am schlechtesten bewerteten Bestandsgebäude führte. Konkret bedeutet dies, dass bis 2030 alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 mindestens die Energieeffizienzklasse "D" erreichen sollen, wobei die genauen Kriterien für diese Klassen noch festgelegt werden müssen.
Dirk Wohltorf, der Präsident des IVD Bundesverband | Die Immobilienunternehmer, betont das Ziel, den Gebäudebestand mittel- bis langfristig klimaneutral zu gestalten. Dies ist von großer Bedeutung, aber er macht auch auf Herausforderungen aufmerksam. Insbesondere weist er darauf hin, dass die EU-Gebäuderichtlinie eine Verpflichtung zur Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude vorsieht, auch wenn sie noch "funktionieren". Dies könnte Eigentümer, insbesondere von Einfamilienhäusern, vor finanzielle Schwierigkeiten stellen, da ihr Vermögen oft in ihren Immobilien gebunden ist. Dirk Wohltorf appelliert an die deutschen Vertreter im EU-Rat, sich gegen eine zu starke Sanierungspflicht einzusetzen, und schlägt vor, diese Verpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Verkauf an einen neuen Eigentümer zu erfüllen, um einen ausgewogenen Kompromiss zu finden. Andernfalls könnte die Politik das Vertrauen der Bürger gefährden.

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Förderung für Familien beim Kauf und der Sanierung älterer Immobilien

Am 3. September startete das KfW-Programm „Jung kauft Alt“, das Familien beim Erwerb und der Sanierung von älteren Wohngebäuden unterstützt. Paare mit mindestens einem minderjährigen Kind können einen Förderkredit für den Kauf einer Bestandsimmobilie beantragen, wenn sie planen, diese energetisch zu sanieren. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bei Antragstellung laut Energieausweis in die Effizienzklasse F, G oder H eingestuft ist. Mit dem Kredit verpflichten sich die Antragstellenden, die Immobilie innerhalb von 54 Monaten auf den Standard eines Effizienzhauses 70 EE zu modernisieren. Zusätzlich können sie von weiteren zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude profitieren.
 
Das Programm richtet sich an Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen: Bei einem Kind darf das Jahreseinkommen maximal 90.000 Euro betragen, bei jedem weiteren Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro. Der Zinssatz für das Darlehen, das eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren haben kann, liegt aktuell bei 1,51 Prozent effektiv. Der maximale Kreditbetrag hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ab: Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro, und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Die Zinsen können je nach Laufzeit für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden. Außerdem lässt sich das Programm mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombinieren.
 
Es gibt jedoch Kritik aus der Wohnungswirtschaft. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) steht dem Programm skeptisch gegenüber. Geschäftsführer Florian Becker betont, dass die strengen Anforderungen an die energetische Sanierung in der Praxis schwer umzusetzen seien. Dies könnte den Erfolg des Programms schmälern, da Familien die umfangreiche Sanierung oft auf einmal bewältigen müssen, ohne ausreichend finanzielle Flexibilität zu haben. Auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) äußert Bedenken. Präsident Dirk Wohltorf kritisiert, dass die Darlehenssummen nicht ausreichen, um die hohen energetischen Anforderungen zu erfüllen. Ein Großteil des Kredits müsse für die Sanierung aufgewendet werden, wodurch für den Kauf des Hauses selbst wenig übrig bliebe. Der IVD fordert daher, die Einkommensgrenzen zu streichen und die Grunderwerbsteuer so zu reformieren, dass klimafreundliche Investitionen gegen die Steuerschuld angerechnet werden können.

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