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Die EU- Gebäuderichtlinie

Die EU-Gebäuderichtlinie durchläuft derzeit den Trilog-Prozess, bei dem die EU-Kommission unter der Moderation die EU-Parlament und der EU-Rat versuchen, einen endgültigen Text für die Richtlinie auszuarbeiten. Am 12. Oktober 2023 wurde auf höherer Ebene erstmals über die im Richtlinienentwurf enthaltenen Mindestanforderungen für Bestandsgebäude diskutiert, die letztendlich zu einer Verpflichtung zur Sanierung der am schlechtesten bewerteten Bestandsgebäude führte. Konkret bedeutet dies, dass bis 2030 alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 mindestens die Energieeffizienzklasse "D" erreichen sollen, wobei die genauen Kriterien für diese Klassen noch festgelegt werden müssen.
Dirk Wohltorf, der Präsident des IVD Bundesverband | Die Immobilienunternehmer, betont das Ziel, den Gebäudebestand mittel- bis langfristig klimaneutral zu gestalten. Dies ist von großer Bedeutung, aber er macht auch auf Herausforderungen aufmerksam. Insbesondere weist er darauf hin, dass die EU-Gebäuderichtlinie eine Verpflichtung zur Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude vorsieht, auch wenn sie noch "funktionieren". Dies könnte Eigentümer, insbesondere von Einfamilienhäusern, vor finanzielle Schwierigkeiten stellen, da ihr Vermögen oft in ihren Immobilien gebunden ist. Dirk Wohltorf appelliert an die deutschen Vertreter im EU-Rat, sich gegen eine zu starke Sanierungspflicht einzusetzen, und schlägt vor, diese Verpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Verkauf an einen neuen Eigentümer zu erfüllen, um einen ausgewogenen Kompromiss zu finden. Andernfalls könnte die Politik das Vertrauen der Bürger gefährden.

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Unterstützung Energetischer Sanierungen von Immobilien

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) reagiert auf die zunehmenden gesetzlichen Anforderungen und Klimaschutz-Ziele, die sowohl beim Kauf und Verkauf von Immobilien als auch bei der Vermietung eine Rolle spielen. Diese Herausforderungen umfassen unter anderem die Vorschriften zur Gebäudehülle, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Verpflichtungen aus dem Gebäudeenergiegesetz.

Um den Mitgliedern des IVD und ihren Kunden umfassende Beratung in energetischen Fragen zu bieten, hat der IVD eine Kooperation mit dem Bundesverband der Gebäudeenergieberater, Ingenieure und Handwerker (GIH) initiiert. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es Eigentümern und Kaufinteressierten, auf ein breites Netzwerk von Experten zurückzugreifen, um fundierte Entscheidungen über energetische Sanierungen zu treffen.

IVD-Vizepräsident Markus Jugan betont, dass diese Kooperation es ermöglicht, qualitativ hochwertige und umfassende Beratung in energetischen Fragen anzubieten. Durch die Zusammenarbeit von Maklern, Verwaltern und Energieberatern wird sichergestellt, dass die Erwartungen der Marktteilnehmer erfüllt werden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die energetische Sanierung von Immobilien voranzutreiben und die Klimaschutz-Ziele im Gebäudesektor zu erreichen.

Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des GIH, unterstreicht den Mehrwert der Kooperation zwischen dem GIH und dem Immobilienverband Deutschland (IVD) für alle Beteiligten. Durch die Zusammenarbeit können Eigentümer und Kaufinteressierte direkt auf qualifizierte Energie-Effizienz-Experten zugreifen. Dies ist besonders relevant, da die energetische Sanierung immer mehr an Bedeutung gewinnt und die Akzeptanz für nachhaltige Gebäude in der Bevölkerung steigt. Die Expertise der Fachkräfte des GIH ist daher zunehmend gefragt.

Der IVD repräsentiert 6.200 mittelständische Immobilienunternehmen, die vor allem im Bereich der immobilienwirtschaftlichen Beratung und Dienstleistungen tätig sind. Der GIH Bundesverband umfasst 4.600 unabhängige Energieberater. Die Kooperation dieser beiden Organisationen ermöglicht es, Synergien zu nutzen und die Anforderungen an energetische Sanierungen und Klimaschutz-Ziele im Gebäudesektor effizient zu erfüllen.

 

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