Ab Februar ist es möglich Anträge auf Heizkostenzuschüsse einzureichen
Das nationale Förderprogramm für die Umstellung auf klimafreundliches Heizen tritt wie geplant am 1.Januar 2024 in Kraft. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage der DPA mit. Der Haushaltsausschuss des Bundestages muss noch zustimmen. Nach Angaben des Ministeriums können ab Ende Februar Förderanträge bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt werden, aber auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben. So kann der Austausch von Heizungsanlagen ab dem 29. Dezember in Auftrag gegeben werden. Konkret geht es um die neuen Förderrichtlinien der Bundes-Effizienz-Gebäude-Förderung (BEG). Darunter fallen auch andere Nachrüstungsmaßnahmen wie die Dämmung des Daches oder der Austausch von Fenstern.Für den Ersatz alter fossiler Heizungsanlagen durch neue Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden wird ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Investitionskosten gewährt. Dazu gehören Wärmepumpen, thermische Solaranlagen oder Biomasseheizungen. Diese Basisförderung steht privaten Hausbesitzern, Vermietern,Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen offen.