Wer muss einen Energieausweis erstellen?

Die Frage, wer einen Energieausweis erstellen muss, ist entscheidend bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien. Die Pflicht zur Ausstellung eines solchen Ausweises liegt beim Eigentümer oder Verkäufer einer Immobilie bzw. seinem Immobilienmakler.

Wichtig zu wissen ist, dass der Energieausweis spätestens vorliegen sollte, sobald die Vermarktung der Immobilie startet. Das hat zur Folge, wenn noch kein Energieausweis bis dahin vorliegen sollte, dass der Eigentümer sich darum zu kümmern hat. Sollte der Eigentümer den Vertrieb über einen Immobilienmakler wählen, ist der Immobilienmakler verantwortlich, dass der Energieausweis mit Beginn der Vermarktung vorliegt.

Beim Energieausweis wird zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis unterschieden. Während der Verbrauchsausweis auf Grundlage der letzten drei Jahresverbräuche der Heizung erstellt wird, wird beim Bedarfsausweis die Gebäudesubstanz genauer unter die Lupe genommen und dient als Grundlage zur Ermittlung des Energiekennwertes.

Der Energieausweis dient als Nachweis über die energetische Qualität des Gebäudes und gibt potenziellen Mietern oder Käufern wichtige Informationen über den zu erwartenden Energieverbrauch.

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises variieren je nachdem, ob man einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis benötigt. Es gibt die Möglichkeit, einen Energieausweis online zu erstellen, was oft eine kostengünstigere und zeitsparende Option darstellt – dabei sind online erstellte Energieausweise genauso rechtsgültig wie vor Ort erstellte Energieausweise.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Energieausweis

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