Welche Moderniersierungen sind Pflicht?
Die Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise sind wesentliche Instrumente, um die Energieeffizienz von Immobilien zu bewerten. Doch inwiefern sind die darin enthaltenen Modernisierungsempfehlungen verpflichtend?
Gemäß der geltenden Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV), besteht die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien. Diese Ausweise geben nicht nur Auskunft über den Energieverbrauch (Verbrauchsausweis) oder die energetischen Eigenschaften (Bedarfsausweis), sondern können auch Aufschluss zur Energieeffizienzsteigerung geben.
Der Energieausweis online bietet eine zeitgemäße Möglichkeit, diese Empfehlungen zu erhalten. Er ermöglicht eine schnelle und bequeme Ausstellung.
Während der Verbrauchsausweis auf Basis der tatsächlichen Verbräuche der letzten drei Jahre erstellt wird, wird der Bedarfsausweis auf der Grundlage der Gebäudesubstanz erstellt und bewertet die Immobilie somit hinsichtlich ihrer energetischen Bausubstanz. Bei beiden Energieausweis-Arten werden gleichzeitig Modernisierungsempfehlungen gegeben, mit deren Umsetzung die energetische Qualität des Gebäudes verbessert werden kann.
Die Modernisierungsempfehlungen in einem Energieausweis stellen keine zwingenden Vorschriften dar. Sie sind vielmehr als Empfehlungen zu verstehen, die dazu dienen, die Energieeffizienz zu steigern und potenzielle Einsparungen zu erzielen sowie als Anhaltspunkt für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen.