Was sind die Unterschiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis? Wahl und Anwendung

Die Wahl zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis spielt eine zentrale Rolle, wenn es um die Beurteilung der Energieeffizienz einer Immobilie geht. Doch wann ist welcher Ausweis anwendbar?

Der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis unterscheiden sich in ihrer Herangehensweise an die Ermittlung der Energieeffizienz einer Immobilie. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchswerten der Immobilie der letzten drei Jahre und kann bei Gebäuden erstellt werden sofern diese Baujahr 1978 oder jünger sind. Einzige Ausnahme: Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohnheimen besteht ebenfalls ein Wahlrecht. Das heißt, sofern bei diesen Gebäuden ebenfalls die Verbräuche sämtlicher Wohneinheiten vorliegen, kann hier ebenfalls ein Verbrauchsausweis erstellt werden – unabhängig vom Gebäude-Baujahr.

Der Bedarfsausweis hingegen bewertet die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes anhand von Baukonstruktion, Dämmung, Fenstern, Heizungsanlage und ähnlichen Faktoren. Dieser ist für Gebäude vorgeschrieben, die älter als Baujahr 1978 sind. Gebäude, die Baujahr 1978 oder jünger sind, jedoch keine Verbrauchsangaben der letzten drei Jahre vorliegen haben, sind ebenfalls verpflichtet, den Bedarfsausweis zu erstellen.

Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie besteht grundsätzlich für beide Ausweisarten.

In Bezug auf die Kosten variieren die Aufwendungen für die Erstellung der Ausweise. Der Verbrauchsausweis ist mit 59,95 € kostengünstiger, da er gegenüber dem Bedarfsausweis weniger detailliert ist. Der Bedarfsausweis erfordert hingegen oft eine genauere Analyse der Bausubstanz und der Anlagentechnik und kann online für 109,95 € bestellt werden.

Die Möglichkeit, einen Energieausweis online zu erstellen, bietet eine zeitgemäße, praktische sowie einfache Lösung, die außerdem rechtssicher ist. Die online auf der Website erstellten Energieausweise entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und werden bereits seit über 9 Jahren regelmäßig ohne Beanstandung geprüft. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Energieausweis

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